Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Lieferfristen
Die Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde.
 
2. Zahlungskonditionen
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Tage netto ab Erhalt der Rechnung. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne weiteres in Verzug. Im Verzugsfall behält sich die Gnädinger & Davoli AG vor, die anfallenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.
 
3. Rücktritt
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, die nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist die Gnädinger & Davoli AG auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche mit dem Vorgehen der Gnädinger & Davoli AG anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich die Gnädinger & Davoli AG vor, die gelieferten Geräte unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).
 
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Gnädinger & Davoli AG. Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Der Käufer gibt der Gnädinger & Davoli AG hiermit das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen.
 
5. Gewährleistung
Anstelle einer Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR wird die Ware mit Fabrikgarantie geliefert. Die Gnädinger & Davoli AG gewährt dem Käufer die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. Während der Garantiezeit auftretende Mängel, welche nicht vom Käufer zu vertreten sind, werden von der Gnädinger & Davoli AG nach eigener Wahl gratis repariert oder ersetzt unter der Voraussetzung, dass der Käufer diese zu seinen Lasten zum Firmendomizil der Gnädinger & Davoli AG spediert. Wird ein Bestandteil eines Gerätes ersetzt, bleibt die Garantie der Ware davon unberührt, insbesondere wird diese nicht unterbrochen, beginnt nicht neu zu laufen und wird nicht verlängert. Jede weitere Haftung der Gnädinger & Davoli AG und ihrer Hilfspersonen, insbesondere für mittelbaren und unmittelbaren Schaden, sowie Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Zudem lehnt dieGnädinger & Davoli AG jegliche Haftung für Datenzerstörung und -verlust bei der Behebung von Mängeln ab. Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende Garantiekarten, etc.) begründen keinen Anspruch des Käufers gegen die Gnädinger & Davoli AG.
 
6. Rückbehalt des Kaufpreises und Verrechnung
Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
 
7. Ausschluss
Anderslautende allgemeine und/oder vertragliche Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Gnädinger & Davoli AG schriftlich anerkannt sind. Werden anderslautende Bedingungen in der Bestellung genannt, so verpflichten sie die Gnädinger & Davoli AG nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Anerkennung.
 
8. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung Home
AGB
Windows / Mac / Handy / Büromaschinen

Reparaturen / Support / Verkauf

Für KMUs und Private.

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2. Zahlungskonditionen
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 10 Tage netto ab Erhalt der Rechnung. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne weiteres in Verzug. Im Verzugsfall behält sich die Gnädinger & Davoli AG vor, die anfallenden Mahn- und Inkassospesen in Rechnung zu stellen.
 
3. Rücktritt
Bei Änderung der Kreditwürdigkeit des Käufers, die nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist die Gnädinger & Davoli AG auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele nach ihrem Ermessen berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlung abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Ware unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche zu verlangen. Sämtliche mit dem Vorgehen der Gnädinger & Davoli AG anfallenden Kosten trägt der Käufer. Im Falle des Vertragsrücktrittes behält sich die Gnädinger & Davoli AG vor, die gelieferten Geräte unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR).
 
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der Gnädinger & Davoli AG. Sie ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen und bei Zahlungsverzug vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware unverzüglich zurückzufordern (Art. 214 Abs. 3 OR). Der Käufer gibt der Gnädinger & Davoli AG hiermit das ausdrückliche Einverständnis, diese Eintragung zu verlangen.
 
Anstelle einer Gewährleistung nach Art. 197 ff. OR wird die Ware mit Fabrikgarantie geliefert. Die Gnädinger & Davoli AG gewährt dem Käufer die gleiche Garantie, wie sie ihr gegenüber dem Hersteller zusteht. Während der Garantiezeit auftretende Mängel, welche nicht vom Käufer zu vertreten sind, werden von der Gnädinger & Davoli AG nach eigener Wahl gratis repariert oder ersetzt unter der Voraussetzung, dass der Käufer diese zu seinen Lasten zum Firmendomizil der Gnädinger & Davoli AG spediert. Wird ein Bestandteil eines Gerätes ersetzt, bleibt die Garantie der Ware davon unberührt, insbesondere wird diese nicht unterbrochen, beginnt nicht neu zu laufen und wird nicht verlängert. Jede weitere Haftung der Gnädinger & Davoli AG und ihrer Hilfspersonen, insbesondere für mittelbaren und unmittelbaren Schaden, sowie Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Zudem lehnt dieGnädinger & Davoli AG jegliche Haftung für Datenzerstörung und -verlust bei der Behebung von Mängeln ab. Garantiezusicherungen von Herstellern (der Ware beiliegende Garantiekarten, etc.) begründen keinen Anspruch des Käufers gegen die Gnädinger & Davoli AG.
5. Gewährleistung
 
Die Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt den Käufer nicht, den Kaufpreis zurückzubehalten. Die Verrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen.
 
7. Ausschluss
Anderslautende allgemeine und/oder vertragliche Bedingungen gelten nur, wenn sie von der Gnädinger & Davoli AG schriftlich anerkannt sind. Werden anderslautende Bedingungen in der Bestellung genannt, so verpflichten sie die Gnädinger & Davoli AG nicht ohne deren ausdrückliche schriftliche Anerkennung.
 
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6. Rückbehalt des Kaufpreises und Verrechnung
1. Lieferfristen
Die Lieferfristen sind unverbindlich sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein fester Termin vereinbart wurde.
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